Unfallverhütung

UNFALLVERHÜTUNG

Unter Unfallverhütung wird die Gesamtheit aller vorbeugenden, überwiegend technischen und psychologischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit verstanden. Sie stellt eine ethische und menschliche Verpflichtung dar.

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • EU-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz
  • Siebte Buch Sozialgesetzbuch

BGV/UVV Prüfungen

Prüfung von Fahrzeugen nach BGV D29

Leider passieren immer noch viel zu häufig Unfälle im Arbeitsalltag, die mit Personen- und/oder Sachschaden einhergehen, welche wiederum teure Ausfallzeiten oder Reparaturkosten mit sich bringen. Noch gravierender wird ein solcher Zwischenfall, wenn er im Zusammenhang mit missachteten Unfallverhütungsvorschriften steht. Dann kann es unter Umständen zu Bußgeldern und zur Verweigerung von Versicherungsleistungen und somit zu weiteren zusätzlichen Kosten für den betroffenen Betrieb kommen. Bei der Benutzung von Dienstwagen oder Dienstleistungsfahrzeugen, wie Müllsammelfahrzeugen, Autotransporter oder Bussen im öffentlichen Verkehrsgeschehen, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, weshalb sich Verantwortliche aus diesem Bereich umfassend informieren und beraten lassen sollten. Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.