Hauptuntersuchung

HAUPTUNTERSUCHUNG

In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.

§ 29 StVZO

Bei der HU prüft der Prüfingenieur der GTÜ insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug aus dem Bereichen:

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Räder/Reifen
  • Sichtverhältnisse
  • Lichttechnische Einrichtung
  • Umweltbelastung
  • Identifizierung
  • Achsen und Aufhängung
  • Fahrgstell, Rahmen, Aufbau