SCHADENGUTACHTEN
Ein Schaden am Fahrzeug ist schnell entstanden. Egal, ob selbstverschuldet oder durch andere Verkehrsteilnehmer verursacht; ein Schadengutachten oder Unfallgutachten macht immer dann Sinn, wenn der Schaden mehr als nur eine Bagatelle darstellt. Wichtig ist dabei für den Geschädigten, nach Möglichkeit die Hilfe eines unabhängigen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen, der nicht von der Versicherung gestellt wird. Bei den Prüfstellen der GTÜ arbeiten Gutachter, die nicht mit Ihrer oder einer anderen Versicherung in Verbindung stehen. Nur mit einem unabhängigen Unfallgutachen können Sie sicher sein, auch wirklich den vollen Schadenersatz zu bekommen, der Ihnen zusteht..
- freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- freie Wahl über die Entscheidung, den Schaden sofort, später oder überhaupt nicht reparieren zu lassen und statt dessen einen finanziellen Ausgleich zu wählen
- freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen (z. B. von der GTÜ)
- freie Wahl eines Verkehrsrechtsanwalts
Schadengutachten vom unabhängigen Sachverständigen bei der GTÜ
Haftpflichtschaden unbedingt vom Gutachter ermitteln lassen
Von einem Haftpflichtschaden geht man dann aus, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer für Sach- oder Personenschäden bei Unfallgegnern verantwortlich ist. Bei einem Schadenfall am Fahrzeug ist ein unabhängiges Schadengutachten zur Beurteilung des Haftpflichtschadens unbedingt anzuraten. Bei der GTÜ erhalten Sie kompetente Unterstützung und Hilfe. Viele Betroffene kennen ihre umfangreichen Rechte beim Eintritt eines Haftpflichtschadens nicht. Unter anderem stehen dem Geschädigten dann folgende Leistungen zu: