Flüssiggasprüfung

FLÜSSIGGASPRÜFUNG

Flüssiggasanlagen in nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen und in Sportbooten müssen mindesten alle 2 Jahre von einem (DVFG geprüften und anerkannten) Sachkundigen überprüft werden.

Wir führen folgende Prüfungen durch:
  • Prüfungen von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltzwecken dienen sowie Falt- und Klappanhänger nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (DIN EN 1949)
  • Prüfung von Flüssiggasanlagen in Mobilheimen nach TRF 2012 und DVGW G607

Gasprüfung an Wohnwagen und Wohnmobilen (nach G607)

In unserem Ingenieurbüro werden Gasprüfungen nach G607 an Wohnmobilen und Wohnanhängern durchgeführt.

Bitte beachten Sie: Die Gasprüfung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Die Plakette gibt den Monat und das Kalenderjahr an, in dem die nächste Gasprüfung durchgeführt werden muss. Eine abgelaufene Gasprüfung stellt im Rahmen der HU am Wohnanhänger einen "Hinweis" dar, bei einem Wohnmobil handelt es sich dagegen um einen "Erheblicher Mangel", d.h. die HU-Plakette kann ohne bestandene Gasprüfung nicht zugeteilt werden.