OLDTIMERBEGUTACHTUNG
Eine Oldtimer-Begutachtung ist notwendig, wenn ein Kfz-Halter für sein Kraftfahrzeug ein sogenanntes „H-Kennzeichen“ bzw. das rote „07-Kennzeichen“ beanspruchen möchte. Die H-Zulassung („H“ steht für „historisch“) soll dazu beitragen, kraftfahrttechnisches Kulturgut zu erhalten. Da alte Fahrzeuge auf dem technischen Stand früherer Zeiten natürlich nicht die modernen Abgasnormen einhalten können und oft über große Hubräume verfügen, fallen für sie bei normaler Zulassung sehr hohe Kosten bei der Kfz-Steuer an. Das H-Kennzeichen bzw. das rote 07-Kennzeichen vermindert die Unterhaltskosten durch eine pauschale Kfz-Steuer, die bei vielen Fahrzeugen niedriger ausfällt als der reguläre Steuersatz. Eine Oldtimer-Begutachtung kann seit 2007 auch bei Prüfstellen der GTÜ durchgeführt werden. Der Unterschied zwischen H- und 07-Kennzeichen ist die Verwendungsmöglichkeit der roten 07-Nummer an unterschiedlichen Fahrzeugen. Dies kann für Sammler interessant sein, die mehrere Oldtimer besitzen und diese nur selten bewegen (z.B. im Rahmen von Veranstaltungen).
Wer kann ein H-Kennzeichen bekommen?
- Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren
- Vorliegen einer gültigen Betriebserlaubnis oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis)
- Begutachtung gemäß § 23 StVZO (kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut)
- Fahrzeug ist in einem guten und erhaltenswerten Zustand
- Originalzustand oder originalgetreu restauriert
- zeitgenössische Umbauten bzw. Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung stehen der H-Zulassung nicht entgegen
- Umbauten, die älter als 20 Jahre sein müssen
Oldtimerbegutachtung nach § 23 STVZO (H-KENNZEICHEN)
Leider passieren immer noch viel zu häufig Unfälle im Arbeitsalltag, die mit Personen- und/oder Sachschaden einhergehen, welche wiederum teure Ausfallzeiten oder Reparaturkosten mit sich bringen. Noch gravierender wird ein solcher Zwischenfall, wenn er im Zusammenhang mit missachteten Unfallverhütungsvorschriften steht. Dann kann es unter Umständen zu Bußgeldern und zur Verweigerung von Versicherungsleistungen und somit zu weiteren zusätzlichen Kosten für den betroffenen Betrieb kommen. Bei der Benutzung von Dienstwagen oder Dienstleistungsfahrzeugen, wie Müllsammelfahrzeugen, Autotransporter oder Bussen im öffentlichen Verkehrsgeschehen, besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, weshalb sich Verantwortliche aus diesem Bereich umfassend informieren und beraten lassen sollten. Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.